PDA

View Full Version : Welche Daten speichert Microsoft bei Office-XP-Zwangsregistrierung?



Burgy Zapp
16-12-01, 21:20
Rostocker Student klagt erfolgreich auf Auskunft

(Rostock). Durch eine Klage vor dem Amtsgericht Rostock hat ein Rostocker Student von der Softwarefirma Microsoft Auskunft darüber erhalten, welche Daten über ihn bei der Zwangsregistrierung von Microsoft Office XP gespeichert werden. Der Student hatte das Programmpaket Office XP erworben und online über das Internet registriert. Das Microsoft-Programm Office XP muss zur dauerhaften Nutzung über das Telefon oder über das Internet registriert werden, da es anderenfalls nur 50mal gestartet werden kann. Bei einer Registrierung über das Internet hat der Nutzer die Möglichkeit, persönliche Daten, wie Name, Adresse und Telefonnummer anzugeben. In der Vergangenheit war öfter die Befürchtung laut geworden, daß bei dieser Online-Produkt-Registrierung auch weitere persönliche Daten vom Computer des Softwarekäufer ohne dessen Wissen übertragen werden. Während Microsoft behauptet, dass bei der Produktaktivierung über das Internet nur ca. 3000 Zeichen übertragen werden, hatte die Fernsehsendung "WISO" des ZDF am 30.07.2001 berichtet, dass sogar 72000 Zeichen bei der Online-Registrierung übertragen werden.


Auf die Anfrage des Studenten gegenüber der Fa. Microsoft, ihm seine gespeicherten Daten mitzuteilen, erfolgte lediglich der schriftliche Hinweis von Microsoft auf die Internetseite von Microsoft. Daraufhin erhob der Student Klage vor dem Amtsgericht Rostock.


Nach Zustellung der Klage an die Fa. Microsoft erteilte diese dann die Auskunft über die gespeicherten Daten unter Hinweis darauf, dass das Auskunftsbegehren des Studenten versehentlich fehl geleitet worden sei und übernahm die Kosten der Klage.


Mircosoft teilte mit, dass die Microsoft GmbH in Deutschland keine personenbezogenen Daten von Office XP-Nutzern speichert, sondern diese in den USA auf dem Microsoft Activation Clearing House Serversystem in Redmond und einem Backup-System in Federal Way, Washington, gespeichert werden. Microsoft wies ferner daraufhin, dass bei der Aktivierung angeblich keine Angaben über Hardwarekomponenten selbst gespeichert werden, sondern lediglich aus den Hardwarekomponenten ein Hardwarecode errechnet wird, der keine Rückschlüsse auf die Hardware zulässt und zudem ausschließlich zur Aktivierungszwecken verwendet wird.


Die Auskunft selbst enthält den Inhalt aller gespeicherten Felder der Registrierung sowie den errechneten Hardwarecode. Ob es sich bei den mitgeteilten Daten tatsächlich um diejenigen handelt, die gespeichert wurden oder ob nicht noch weitere Daten gespeichert worden sind, läßt sich nicht nachprüfen. Microsoft hat in der Zwischenzeit eine Erklärung zum Produktaktivierungsverfahren veröffentlicht, in der die gespeicherten Daten erläutert werden.


Rechtsanwalt Johannes Richard, von der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock, geht davon aus, daß seinem Mandanten ohne Klage die Auskunft nicht erteilt worden wäre. Er rät allen Office XP und Windows XP Nutzern, bei Microsoft eine entsprechende Auskunft über die im Rahmen der Registrierung gespeicherten Daten einzuholen. Deutsche Gesetze sehen diesen Auskunftsanspruch zwingend vor; es besteht ein kostenloser Anspruch auf Auskunftserteilung.


Weitere Informationen zu diesem Rechtsstreit sowie einen Auszug der von der Fa. Microsoft erteilten Auskunft, finden Sie auf unserer Internetseite www.internetrecht-rostock.de. (http://www.internetrecht-rostock.de.) Dort steht auch ein Musteranschreiben an die Fa. Microsoft zur Verfügung, mit dem der Softwarekäufer die Fa. Microsoft zur Auskunft über gespeicherte Daten auffordern kann.

Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Richard gern zur Verfügung.


Richard
Rechtsanwalt




[Dieser Beitrag wurde von Burgy Zapp am 16. Dezember 2001 editiert.]

Burgy Zapp
16-12-01, 21:22
Kommentar von Burgy Zapp (NEWSolutions)
Es ist anzunehmen, daß die neue Version XP der MS Office Familie sicherer, und stabiler läuft als die Vorgänger. Zumindest sobalt sich eine Betta Version von Office XP etabliert hat und anfängliche Macken beseitigt wurden.

Um so mehr stellt sich die Frage, was das Office wenn es funktioniert noch alles auf unseren PCs ausführt oder von diesen überträgt und wohin. In diesem speziellen Fall mag wohl noch keine Verletzung der persönlichen Rechte vorliegen, jedoch zeichnet sich ein genereller Trend an der nicht nur von Microsoft iniziert wurde.

So steht es in unserer Verantwortung als Kunde, zu beurteilen wie lange wir (Kunden)
dem Trend noch folgen wollen.


BZ