PDA

View Full Version : AT Salzburg: Softwareentwickler (m/w) gesucht



christian_lettner
14-02-19, 14:35
Softwareentwickler (m/w)


Vollzeit 38.5h


LDV-Systema ist ein seit 1987 in Salzburg tätiges Softwareunternehmen, welches die österreichischen
Branchengrößen aus dem Transport- und Logistikbereich, sowie dem Import-/Exportgewerbe mit professionellen
Speditions- und Zolllösungen ausstattet.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen festangestellten Softwareentwickler.

Ihre Aufgaben
Nach einer ausführlichen Einarbeitungszeit, arbeiten sie eigenverantwortlich bzw. im Team an der
kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Anwendung.
Ihr Aufgabengebiet beinhaltet den gesamten Prozess der Softwareentwicklung.
Angefangen von der Erstellung von Anforderungen in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden, bis hin zur
Programmierung und Implementierung.
Sowie Test und Dokumentation der Änderungen,
Hilfestellung unserer Kunden, bei Fragen und Problemen.

Unsere Erwartungen
Grundkenntnisse im Bereich Softwareentwicklung
Kenntnisse ILE RPG und SQL von Vorteil
Lernbereitschaft, technisches Interesse und selbstständige Arbeitsweise
Kommunikations- und Teamfähigkeit
Sinn für Problemlösung
Hohes Verantwortungs- und Qualitätsbewusstsein
Deutsch in Wort und Schrift
Englischkenntnisse wünschenswert

Wir bieten Ihnen
Spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
Modernes Arbeitsumfeld und flexible Arbeitszeiten
Kollegiales Betriebsklima mit kurzen Entscheidungswegen
Langfristige Anstellung als Nachfolge eines in Ruhestand gehenden Kollegen
Mindestbruttogehalt EUR 2000,- Einstufung und Höhe nach Qualifikation.

LDV-Systema Software Gesellschaft m.b.H.
Linzer Bundesstrasse 61A • 5023 Salzburg • Österreich
Tel: +43 (0)662 - 664640 - 13
Mail an christian.lettner@ldv.at

falke34
15-02-19, 08:54
das mit den Mindestbruttogehalt "EUR 2000,-" ist eine Fehler oder ?

christian_lettner
15-02-19, 11:54
In Österreich gibt es eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung dazu.
Mindestentgelt
Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben. Diese Angabe hat

betragsmäßig,
unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,
ohne anteilige Sonderzahlungen,




unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern).


zu erfolgen.

Fuerchau
15-02-19, 13:21
Eine freiwillige Angabe mit Maximalgehalt schließt das aber nicht aus.
Für das Geld jedenfalls bekommt man kaum einen gerade fertigen Auszubildenden.
Das Einstiegsgehalt ist hier bereits durchaus doppelt so hoch.

Aber wenn eine Stellenausschreibung aus irgendwelchen Gründen Pflicht ist, kann ein niedriges Gehalt ja bzwecken, dass sich keiner meldet, da man schon jemanden hat;-).

hel400
15-02-19, 14:59
Wie Hr. Lettner schon schreibt - hier in Ö ist der Arbeitgeber/Stellenausschreibende zu GENAU DIESER Formulierung verpflichtet.
Da das hier jeder weiß (also auch die Bewerber), wird dadurch definitiv niemand abgeschreckt.

christian_lettner
18-02-19, 16:04
Danke hel400. Es hat sicherlich jedes Land so seine Sonderheiten.

Um das klar zu stellen, wir suchen ernsthaft jemanden.
Entweder mit entsprechender Erfahrung, oder einen Schulabgänger (zB. HAK, HTL), Quereinsteiger, … der an dem Thema interessiert und gewillt ist alles Notwendige bei uns zu lernen.

Wir sind eine kleine aber feine Firma in Salzburg, mit sehr guten langjährigen Kunden.
Wen es interessieren sollte, kann sich hier informieren.
www.ldv.at (http://www.ldv.at/)
www.eZollOnline.at (http://www.ezollonline.at/)