View Full Version : Vergleichbarkeit von RPG-Code
Zu Frage 1: das ist die Vermutung und daher die Grundlage des Klägers.
Zu Frage 2: das ist das, was ich als Antwort für das Gericht geschrieben habe.
Die Software macht vom Grundsatz her etwas vollkommen anderes.
Das Urheberrecht besagt aber, dass es nicht auf den Gesamteindruck, als was das Ergebnis ist, ankommt sondern wie es codiert ist. Dabei kommt, wie Dieter oben erwähnt hat, es nicht auf die Anzahl identischer Zeilen an.
Leider ist z.B. der Prototyp von QRCVDTAQ, so wie er in beiden Paketen verwendet wird, im identischen Code im Netz nicht mehr zu finden.
675
676
Dass die Namen bei einem Prototyp keine Rolle spielen interessiert hier nicht.
Ich habe sogar eine Definition gefunden, die *N verwendet.
Für Urheber gehts um den identischen Code.
Ich könnte jetzt behaupten, dass in beiden Fällen der Source Code der Prototypen von mir (vielleicht aus einem Artikel oder einer Schulung) abgeschrieben ist, da sogar genau meine Namenskonventionen (zumindest beim SNDDTAQ) verwendet werden.
Soll ich jetzt auch ein bisschen klagen?!
... ich bin mir auch ziemlich sicher, dass z.B. Scott Klement (Jon Paris, Susan Gantner u.a) in ihren Tools oder Beispielen, die jeder herunterladen kann die gleichen Prototypen verwenden.
Außerdem sind Protoypen kein Code ... diese werden nur zur Compilezeit verwendet um die Definition der Parameter abzugleichen.
RobertMack
07-06-24, 12:58
Die "Suche nach einem Beispiel für AS/400 Prototyp von QRCVDTAQ" in ChatGPT bringt gleich zwei Beispiele, RPG IV und Free.
Das weiß der Gutachter aber nicht. Birgitta, ich habe dir eine Nachricht zukommen lassen.
Und ja, ich habe viele Beispiele gefunden, aber keine Identischen.
Wichtig ist doch aber ob das Gericht das weiß!
Oder muß sich das Gericht dem Gutachter des Klägers fügen?
RobertMack
07-06-24, 14:17
Hab' mal meine PDFs gescannt:
Im RedBook "Who Knew You Could Do That with RPG IV? A Sorcerer’s Guide to System Access and More" (SG24-5402-00 vom Februar 2000) wird das Verfahren ausführlich beschrieben.
Auf Seite 419 ist u.a. folgender Hinweis interessant:
"The information contained in this document has not been submitted to any formal
IBM test and is distributed AS IS. The information about non-IBM ("vendor")
products in this manual has been supplied by the vendor and IBM assumes no
responsibility for its accuracy or completeness. The use of this information or the
implementation of any of these techniques is a customer responsibility and
depends on the customer's ability to evaluate and integrate them into the
customer's operational environment. While each item may have been reviewed
by IBM for accuracy in a specific situation, there is no guarantee that the same or
similar results will be obtained elsewhere. Customers attempting to adapt these
techniques to their own environments do so at their own risk."
Ja, das kennt man bei anderen Quellen als GNU.
https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html
RobertMack
07-06-24, 15:33
Aha ;-)
Hier geht es um den Zusammenhang: Wenn IBM eine Technologie erläutert und deren Anwendung eingehend beschreibt und dazu offen anbietet, wie kann es dann Urheberrechtsansprüche Dritter geben?
Weil der Code nicht dem Beispiel entspricht und somit individuell ist.
Es reicht hier wirklich, andere Namen zu verwenden, was technisch eben ausreicht.
dcl-pr Empfangende extpgm('QRCVDTAQ');
NameDerMutter char(10) const;
NameDesVaters char(10) const;
WieLang packed(5);
NamederFrucht char(1000);
WarteNocheinWeilchen packed(5) const;
end-pr;
DAS wäre dann neu und was eigenes.
Und das Gericht hat so seltsame Fragen gestellt, die der Gutachter per Nachtrag beantworten sollte und auch getan hat, die aber zu 90% gar nicht relevant sind.
Der Programmierer hat, leider, die Ursprungsquellen kopiert und bei sich gespeichert, da ihm Manipulation der Quellen vorgeworfen wurden um für später gewappnet zu sein. Die Kopie hat er auch gleich noch 3 Mal in 3 Libs gemacht.
Dieses hat sich halt als Nachteil herausgestellt, da diese 3 Libs zu 99,6% identisch zum Original waren.
Wen wunderts.
Die tatsächlich eigene Lib hat mit dem allen nichts zu tun. Nach dem 1. Gutachten mussten diese unerlaubten Kopien ja auch entfernt werden, was auch getan wurde.
Im Nachtragsgutachten wurden ca. 30 Fragen vom gericht gestellt, wovon 25 die entfernten Libs betrafen.
Diese hat der Gutachter auch wieder beantwortet. Allerdings im Vergleich der neuen Lib zur Ursprungslib tauchte z.B. ein 10-Zeiler auf, der QRCVDTAQ und den Aufruf enthielt.
Der Prototyp machte somit 60% der Quelle aus.
Im Vergleich tauchten auf der anderen Seite 10 verschiedene Programme mit 100ten von Zeilen auf, die diesen Prototyp ebenso identisch enthalten.
Somit ergibts sich im Gesamtsystem das Bild, dass 10 Programme zu einem Programm zu 60% wieder verwendet wurden.
Ist das noch logisch?
Zumal der Gutachter auch kein Programmierer zu sein scheint und auch mangels IBM i Kenntnissen nicht erkennen kann, dass ein 10-Zeiler dieser Art hier aber auch gar nichts tut.
Bei Zyklus-Programmierung kann ein 10-Zeiler aber schon ganz schön viel.
Sieht das Gericht das alles auch so?
Ist das alles im Urheberrecht auch so formuliert?
Oder ist es einfacher alles zu glauben was der Kläger und sein Gutachter behaupten?