Ab dem 25. Mai 2018 gilt es, die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Obwohl diese bereits 2016 in Kraft getreten ist, räumt Artikel 99 DSGVO eine zweijährige Schonfrist ein. Genug Zeit, um sich auf die umfangreichen Neuerungen einzustellen. Sollte das bei Ihnen noch nicht geschehen sein, kann Ihnen dieser Artikel wertvolle Ansatzpunkte zur Umsetzung einiger der gravierendsten Anforderungen liefern.

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