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  1. #1
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    AT Salzburg: Softwareentwickler (m/w) gesucht

    Softwareentwickler (m/w)

    Vollzeit 38.5h

    LDV-Systema ist ein seit 1987 in Salzburg tätiges Softwareunternehmen, welches die österreichischen
    Branchengrößen aus dem Transport- und Logistikbereich, sowie dem Import-/Exportgewerbe mit professionellen
    Speditions- und Zolllösungen ausstattet.
    Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen festangestellten Softwareentwickler.

    Ihre Aufgaben
    Nach einer ausführlichen Einarbeitungszeit, arbeiten sie eigenverantwortlich bzw. im Team an der
    kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Anwendung.
    Ihr Aufgabengebiet beinhaltet den gesamten Prozess der Softwareentwicklung.
    Angefangen von der Erstellung von Anforderungen in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden, bis hin zur
    Programmierung und Implementierung.
    Sowie Test und Dokumentation der Änderungen,
    Hilfestellung unserer Kunden, bei Fragen und Problemen.

    Unsere Erwartungen
    Grundkenntnisse im Bereich Softwareentwicklung
    Kenntnisse ILE RPG und SQL von Vorteil
    Lernbereitschaft, technisches Interesse und selbstständige Arbeitsweise
    Kommunikations- und Teamfähigkeit
    Sinn für Problemlösung
    Hohes Verantwortungs- und Qualitätsbewusstsein
    Deutsch in Wort und Schrift
    Englischkenntnisse wünschenswert

    Wir bieten Ihnen
    Spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
    Modernes Arbeitsumfeld und flexible Arbeitszeiten
    Kollegiales Betriebsklima mit kurzen Entscheidungswegen
    Langfristige Anstellung als Nachfolge eines in Ruhestand gehenden Kollegen
    Mindestbruttogehalt EUR 2000,- Einstufung und Höhe nach Qualifikation.

    LDV-Systema Software Gesellschaft m.b.H.
    Linzer Bundesstrasse 61A • 5023 Salzburg • Österreich
    Tel: +43 (0)662 - 664640 - 13
    Mail an christian.lettner@ldv.at

  2. #2
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    das mit den Mindestbruttogehalt "EUR 2000,-" ist eine Fehler oder ?

  3. #3
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    In Österreich gibt es eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung dazu.
    Mindestentgelt

    Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben. Diese Angabe hat
    • betragsmäßig,
    • unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,
    • ohne anteilige Sonderzahlungen,

    • unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern).

    zu erfolgen.

  4. #4
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    Eine freiwillige Angabe mit Maximalgehalt schließt das aber nicht aus.
    Für das Geld jedenfalls bekommt man kaum einen gerade fertigen Auszubildenden.
    Das Einstiegsgehalt ist hier bereits durchaus doppelt so hoch.

    Aber wenn eine Stellenausschreibung aus irgendwelchen Gründen Pflicht ist, kann ein niedriges Gehalt ja bzwecken, dass sich keiner meldet, da man schon jemanden hat;-).
    Dienstleistungen? Die gibt es hier: http://www.fuerchau.de
    Das Excel-AddIn: https://www.ftsolutions.de/index.php/downloads
    BI? Da war doch noch was: http://www.ftsolutions.de

  5. #5
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    Wie Hr. Lettner schon schreibt - hier in Ö ist der Arbeitgeber/Stellenausschreibende zu GENAU DIESER Formulierung verpflichtet.
    Da das hier jeder weiß (also auch die Bewerber), wird dadurch definitiv niemand abgeschreckt.

  6. #6
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    Danke hel400. Es hat sicherlich jedes Land so seine Sonderheiten.

    Um das klar zu stellen, wir suchen ernsthaft jemanden.
    Entweder mit entsprechender Erfahrung, oder einen Schulabgänger (zB. HAK, HTL), Quereinsteiger, … der an dem Thema interessiert und gewillt ist alles Notwendige bei uns zu lernen.

    Wir sind eine kleine aber feine Firma in Salzburg, mit sehr guten langjährigen Kunden.
    Wen es interessieren sollte, kann sich hier informieren.
    www.ldv.at
    www.eZollOnline.at

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