Hallo *all,
wenn man einen Programmierer der jahrzehntelange Praxis hat bittet ein Programm zu schreiben wird er das ja vermutlich in seinem Stil machen.
Sprich Variablen, Prozedurnamen etc. haben immer das selbe Schema.
Wenn man dann noch Programme nachschreibt die man mal selber entwickelt hat ist es logisch das der Aufbau eine hohe Ähnlichkeit zum Original hat.
Er hat ja vielleicht die Sourcen gelöscht aber nicht sein Gedächnis...

Aber da bei Gericht kein Sachverstand zu erwarten ist, und Gutachter keine geschützter Bezeichnung ist und auch keinerlei Sachverstand voraussetzt außer gute Beziehung zum Gericht denke ich das ihr da schlechte Karten habt. Hoffe für euch das es nicht in Köln verhandelt wird.....

GG 2552