View Full Version : Vergleichbarkeit von RPG-Code
Gibt‘s schon einen Termin der Verhandlung vor Gericht?
Worum geht’s da?
Wer hat das angeordnet?
Die tatsächlich eigene Lib hat mit dem allen nichts zu tun. Nach dem 1. Gutachten mussten diese unerlaubten Kopien ja auch entfernt werden, was auch getan wurde.
Achso, Programmierer ist der das Programm zum Vergleichen geschrieben hat!? Und der hat irgendwie schlampig gearbeitet!? Natürlich zum Vorteil vom Gutachter und somit vom Kläger!?
Nein, das Vergleichprogramm hat der Gutachter irgendwoher.
Der Programmierer hat nur beide Anwendungen geschrieben.
Findet das Gericht die Sache schon reif zum Verhandeln?
Noch läuft das Beweissicherungsverfahren mit Gutachten bis Ende des Monats.
Hat sowas überhaupt die notwendige Schöpfungshöhe um durch Urheberrecht geschützt zu sein?
Weil der Code nicht dem Beispiel entspricht und somit individuell ist.
Es reicht hier wirklich, andere Namen zu verwenden, was technisch eben ausreicht.
dcl-pr Empfangende extpgm('QRCVDTAQ');
NameDerMutter char(10) const;
NameDesVaters char(10) const;
WieLang packed(5);
NamederFrucht char(1000);
WarteNocheinWeilchen packed(5) const;
end-pr;
DAS wäre dann neu und was eigenes.
Birgitta, ich habe dir eine Nachricht zukommen lassen.
Wohin hast Du die Nachricht geschickt? Ich habe bis dato nichts bekommen.
Der Programmierer hat, leider, die Ursprungsquellen kopiert und bei sich gespeichert, da ihm Manipulation der Quellen vorgeworfen wurden um für später gewappnet zu sein. Die Kopie hat er auch gleich noch 3 Mal in 3 Libs gemacht.
... da macht es kaum noch Sinn, Geld in Gutachten zu stecken. Wenn das "Original" auf derselben Maschine zu finden ist, wo die Kopie mit CC...CC...B/A gemacht wurde.
Das gilt sogar für Freelancer, die Beispiele zum kopieren mitbringen und auf Kundenmaschinen verwenden. Sobald man das bei einem Kunden eingebaut hat, der per Vertrag das Copyright verlangt, darf man das selber woanders nicht mehr hin kopieren. Ich weiß schon, warum ich etliche meiner Komponenten Open Source gemacht habe und die Copyright Paragraphen in mir vorgelegten Verträgen mit "gilt nicht für Opensource Komponenten und Beispiele in Kursen" ergänzt habe. Haben Kunden oft nicht akzeptieren wollen, dann habe ich angeboten entsprechende Komponenten für sie neu zu schreiben, gegen eine geringe Gebühr, versteht sich...
D*B
Wer hat das Urheberrecht an »setll/reade/dow/…/reade/enddo« und »setgt/readpe/dow/…/readpe/enddo« in RPG und darf diese als einziger nutzen?
Wer hat das Urheberrecht an den APIs QRCVDTAQ und QSNDDTAQ in RPG und darf diese als einziger nutzen?
Die Frage lautet:
Wer hat den diesbezüglichen Code genau so mit der identischen Namensgebung geschrieben?
Wer hat "setll/reade/dow/…/reade/enddo« und »setgt/readpe/dow/…/readpe/enddo«" mit genau derselben Datei, denselben Schlüsseln und denselben Namen das erste mal geschrieben?
Darin liegt dann das Urheberrecht.
Wobei aber auch, was den Schutz angeht, die Interoperabilität (Schnittstelle) nicht schützenswert ist.
Allerdings sagt der Hersteller der zugekauften Fremdsoftware, dass es sich bei den genannten Dateien eben nicht um eine offizielle Schnittstelle handelt.
Hier besteht also die Gefahr, das die Ausarbeitung des Befüllens der Nichtschnittstelle schützenswert wäre und somit in der neuen Firma nicht verwendet werden darf.
Der Hersteller hätte also u.U. eine Schnittstelle zur Übernahme von Auftragsdaten anbieten müssen.
Ganz schön bescheuert.
Es kennen bestimmt viele das Infor-XPPS-Paket (R&H, Brain).
Ich habe da bereits 1999/2000 Auftragserstellung generiert und die sog. AFP-Dateien so befüllt, wie es das Paket erwartet. Dasselbe habe ich dann nochmal 2019/2020 mit dem Import von EDIFACT-Dateien wiederholt.
Auch kann ich mir vorstellen, dass dies von vielen anderen ebenso gemacht wurde.
Dabei handelt es sich nicht um eine schützenswerte Schnittstelle sondern eigentlich um das verbotene "Reverse Engineering".