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  1. #1
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    46

    Wie seht Ihr dies?

    Hi *all,

    ich bitte um Eure Meinung: Ein Kollege bekam von einer Bank in Essen über Vermittler einen Auftrag für eine ganz bestimmte Aufgaben. Bei Auftragsbeginn war eine Aufgabenbeschreibung vorhanden, doch zu Beginn der 2. Woche stellte sich heraus, daß diese falsch war. Der Freiberufler wurde gebeten, diesen Auftrag am Dienstag der Folgewoche zu unterbrechen - bis die Aufgabenbeschreibung neu geschrieben war. Der Kollege fuhr also nach zwei Tagen wieder heim und wartete darauf, daß die Bank für die Aufnahme der Tätigkeit grünes Licht gab. Dies geschah dann auch nach 5 Arbeitstagen. Doch stellte sich nach wenigen Tagen wieder heraus, daß auch die neue Aufgabenbeschreibung falsch war. Das Spiel wiederholte sich, der Freiberufler blieb wieder für drei Tage daheim.
    Vom IT-Leiter kam schon bei der ersten Unterbrechung die Aussage, die Tage der Unterbrechnung werden an das Projektende gehängt.

    Es stellte sich dann aber heraus, daß der Mitarbeiter der Bank, der diese Unterbrechungen verschuldete, in der zeit, in der der Freiberufler nicht anwesend war, die Aufgabe grösstenteils selbst realisierte.
    Fazit: Am Auftragsende wurden die Tage, die der Freiberufler durch Vedrschulden der Bank nicht arbeiten konnte, nicht wie versprochen ran gehängt. Der Auftrag war beendet.
    Anzumerken wäre noch, daß unser Kollege am Montag bei der Bank erschien, er musste immerhin über 400 km fahren und hatte Hotel gebucht, und damit konfrontiert wurde, er könne wieder gehen.

    Da bei der Ermittlung des Stundensatzes auch die Auftragsdauer eine Rolle spielt, und statt 30 nur 20 Tage der Auftrag dauerte, wäre auch von Haus aus ein anderer Stundensatz verrechnet worden. Und unser Kollege hätte, wäre ihm das Chaos bei der Bank bekannt gewesen, diesen Auftrag nie angenommen.

    Wie beurteilt Ihr das Verhalten des Kunden?

  2. #2
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    Aug 2006
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    2.114
    Hallo,

    da würde ich sagen "Pech gehabt". Man könnte jetzt lange darüber diskutieren warum gerade bei Banken Leute sitzen die nicht korrekt arbeiten können und trotzdem rotzfrech sind, aber das nützt dir alles nichts.

    Es ist dann unter Lehrgeld abzubuchen.

    GG

  3. #3
    Registriert seit
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    20.695
    Das ist immer das Risiko des Freiberuflers, ins besonders wenn kein Festpreis vereinbart wurde sondern nach Aufwand abgerechnet wird.
    Zumindest lassen sich ja die Reisekosten abrechnen, da es ja nicht das Verschulden des Kollegen war.
    Immer noch besser 20 Tage abzurechnen als gar nichts.
    Dienstleistungen? Die gibt es hier: http://www.fuerchau.de
    Das Excel-AddIn: https://www.ftsolutions.de/index.php/downloads
    BI? Da war doch noch was: http://www.ftsolutions.de

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