Das ist immer das Risiko des Freiberuflers, ins besonders wenn kein Festpreis vereinbart wurde sondern nach Aufwand abgerechnet wird.
Zumindest lassen sich ja die Reisekosten abrechnen, da es ja nicht das Verschulden des Kollegen war.
Immer noch besser 20 Tage abzurechnen als gar nichts.