Seit Januar 2012 gelten für umsatzsteuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferungen neue Nachweispflichten. Alle bislang gültigen Nachweismöglichkeiten wurden abgeschafft und durch die sogenannte Gelangensbestätigung ersetzt. Die Übergangsfrist, die das BMF eingeräumt hat, endet am 30.06.12.

Ein überarbeiteter Entwurf des BMF vom 27. März zur Gelangensbestätigung geht zunächst erneut in die Anhörung der Wirtschaftsverbände und soll bis Ende April 2012 abgeschlossen werden.

Aufgrund der großen und positiven Resonanz, die wir auf unser Softwarekonzept zur Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung erhalten haben, wird Rhenania Computer das vorgestellte Konzept umzusetzen. Zunächst werden wir jedoch das Endergebnis der Verhandlungen Ende April zwischen dem BMF und den Wirtschaftsverbänden abwarten.

Eine ausführliche Beschreibung unseres Softwarekonzepts "U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern" finden Sie hier.