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  1. #1
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    Softwarelösung zur Gelangensbestätigung

    Seit Januar 2012 gelten für umsatzsteuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferungen neue Nachweispflichten. Alle bislang gültigen Nachweismöglichkeiten wurden abgeschafft und durch die sogenannte Gelangensbestätigung ersetzt.

    Die aktuelle Übergangsfrist, die am 30.06.2012 endet, wird bis zum Inkrafttreten der geänderten Umsatzsteuerdurchführungsverordnung verlängert. Auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse kann mit einer Verlängerung der Übergangsfrist bis maximal Ende 2012 gerechnet werden.

    Rhenania wird seine Softwarelösung "U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern" im Herbst 2012 ausliefern. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage bietet Rhenania allen Frühbuchern einen Sonderrabatt an.

    Eine Beschreibung unserer Softwarelösung zur Gelangensbestätigung finden Sie hier:
    Produktinformation: U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern

    Für weitere Fragen zum Produkt steht Ihnen das Team der Rhenania Computer GmbH jederzeit unter Tel.-Nr.: 02224/96000-0 zur Verfügung oder kontaktieren Sie uns über Rhenania Computer

  2. #2
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    Wir präsentieren Ihnen unsere neue Softwarelösung zur Gelangensbestätigung auf der FachPack vom 25. bis 27. September 2012 in Nürnberg.

    Eine Beschreibung unserer Softwarelösung zur Gelangensbestätigung finden Sie hier:
    Produktinformation: U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern

    Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

  3. #3
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    Gelangensbestätigung: Entwurf soll am 1. März beschlossen werden

    Nachdem die Frist für die Einführung der neuen Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Gelangensbestätigung) mehrfach verlängert wurde, soll jetzt der Entwurf der Änderungsverordnung in der Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013 beschlossen werden.

    Die Gelangensbestätigung soll dann zum 1.7.2013 endgültig in Kraft treten, heißt es in der DIHK Steuerinfo vom Januar 2013.

    Eine Beschreibung unserer Softwarelösung zur Gelangensbestätigung finden Sie hier:
    Produktinformation: U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern

    *************************************************
    Liebe Grüße
    Michael Steckling

    RC Rhenania Computer GmbH
    Gelangensbestätigung | XING

  4. #4
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    Einführung der Gelangensbestätigung ab 01. Oktober 2013

    Nach langen Diskussionen und mehrmaliger Verschiebung hat der Bundesrat am 22. März 2013 eine Neuregelung gegenüber der umstrittenen Fassung der zugrunde liegenden Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung beschlossen. Damit tritt die Gelangensbestätigung mit einer Übergangsfrist zum 1. Oktober 2013 in Kraft. Bis dahin können die bislang bekannten Nachweise fortgeführt werden. Ein einführendes BMF-Schreiben zur Neuregelung soll in Kürze folgen.

    Für alle genannten Transportvarianten, also Beförderung wie Versendung, kann der Nachweis der Steuerfreiheit neben dem Vorhandensein eines Doppels der Rechnung somit durch die so genannte Gelangensbestätigung geführt werden. Ausführliche Informationen und Kernpunkte der beschlossenen Neuregelung finden Sie bei der IHK Stuttgart.


    Rhenania Computer hat eine umfangreiche Softwarelösung zur einfachen und sicheren Abwicklung der Gelangensbestätigung entwickelt. Informationen dazu finden Sie unter: www.rhenania-computer.de/u12

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