Seit Januar 2012 gelten für umsatzsteuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferungen neue Nachweispflichten. Alle bislang gültigen Nachweismöglichkeiten wurden abgeschafft und durch die sogenannte Gelangensbestätigung ersetzt.

Die aktuelle Übergangsfrist, die am 30.06.2012 endet, wird bis zum Inkrafttreten der geänderten Umsatzsteuerdurchführungsverordnung verlängert. Auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse kann mit einer Verlängerung der Übergangsfrist bis maximal Ende 2012 gerechnet werden.

Rhenania wird seine Softwarelösung "U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern" im Herbst 2012 ausliefern. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage bietet Rhenania allen Frühbuchern einen Sonderrabatt an.

Eine Beschreibung unserer Softwarelösung zur Gelangensbestätigung finden Sie hier:
Produktinformation: U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern

Für weitere Fragen zum Produkt steht Ihnen das Team der Rhenania Computer GmbH jederzeit unter Tel.-Nr.: 02224/96000-0 zur Verfügung oder kontaktieren Sie uns über Rhenania Computer