Nach langen Diskussionen und mehrmaliger Verschiebung hat der Bundesrat am 22. März 2013 eine Neuregelung gegenüber der umstrittenen Fassung der zugrunde liegenden Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung beschlossen. Damit tritt die Gelangensbestätigung mit einer Übergangsfrist zum 1. Oktober 2013 in Kraft. Bis dahin können die bislang bekannten Nachweise fortgeführt werden. Ein einführendes BMF-Schreiben zur Neuregelung soll in Kürze folgen.

Für alle genannten Transportvarianten, also Beförderung wie Versendung, kann der Nachweis der Steuerfreiheit neben dem Vorhandensein eines Doppels der Rechnung somit durch die so genannte Gelangensbestätigung geführt werden. Ausführliche Informationen und Kernpunkte der beschlossenen Neuregelung finden Sie bei der IHK Stuttgart.


Rhenania Computer hat eine umfangreiche Softwarelösung zur einfachen und sicheren Abwicklung der Gelangensbestätigung entwickelt. Informationen dazu finden Sie unter: www.rhenania-computer.de/u12