Mit dem aktuellen BMF-Schreiben zur Gelangensbestätigung vom 16.09.2013 hat der Gesetzgeber den Starttermin "1. Oktober 2013" bestätigt und gleichzeitig die Übergangsregelung für die bislang gültigen Nachweise zur Umsatzsteuerbefreiung bis zum 31.Dezember 2013 verlängert.

Umstellung Ihre IT-Prozesse
Durch die Nichtbeanstandungsfrist bis zum Jahresende haben die Unternehmen noch ein wenig Zeit für die Umstellung ihre IT-Prozesse und die Einführung einer softwarebasierten Lösung, um die Umsatzsteuerbefreiung bei EU-Lieferungen zu sichern.


Produktbeschreibung der Softwarelösung von Rhenania zur Gelangensbestätigung