Gelangensbestätigung: Nichtbeanstandungsfrist abgelaufen
Die Gelangensbestätigung gilt seit dem 1. Oktober 2013 als neuer Nachweis zur Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die Übergangsregelung für die bislang gültigen Nachweise zur Umsatzsteuerbefreiung bei EU-Lieferungen endete am 31. Dezember 2013.

Somit benötigt der Unternehmer spätestens seit dem 1. Januar 2014 neben dem Doppel der Rechnung (§ 14-14a UStG) eine Gelangensbestätigung als Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die Unternehmen sollten sich Zeitnah mit der Umstellung ihre IT-Prozesse beschäftigen.

Softwarelösung zur Abwicklung der Gelangensbestätigung
Ab einer gewissen Menge an innergemeinschaftlichen Lieferungen sollten Unternehmen über eine Softwarelösung zur Abwicklung der Gelangensbestätigung nachdenken, um den Arbeitsaufwand möglichst gering zuhalten. Produktbeschreibung der Softwarelösung von Rhenania zur Gelangensbestätigung unter http://www.rhenania.biz