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  1. #1
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    Wobei ich mir da immer die Frage stelle, ob man nicht auch Roß und Reiter nennen sollte.

    Mit solchen Firmen möchte man ja nur ungerne Geschäfte machen.

    Anderseits ist der Weg zur Diffamierung schnell gegangen ohen das die Gegenseite ihre Argumente darlegen kann.

    Mann könnte ja mal über eine Positiv/Negativliste nachdenken.

    So nach dem Motto Firma XX 10 Leute finden sie gut 20 schlecht.

    Ich hätte aktuell auch schon 2 Firmen die ich schlecht finde.

    Bewertung natürlich mit Forennamen damit man evtl. bei demjenigen nachfragen kann warum er die Firma schlecht findet.

    GG

  2. #2
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    Sowas ist ein Schuss, der auch gerne nach hinten losgeht.
    Hier sollte einfach zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer eindeutig vereinbart sein was mit der Lizenz geleistet wird.
    Da kann man sich durchaus auf einfache Nutzung ohne die sog. Wartung vereinbaren.
    Es ist auch sehr unüblich, mittels Wartung und Softwareupdate gleichzeitig neue Hardware zu erzwingen.
    Warum soll ich das tun wenn ich mit der aktuellen Lösung zufrieden bin?
    Anders sieht es bei Wartung incl. Hardware aus. Da muss der Lieferant, wenn er der Meinung ist, eben auch die Hardware automatisch mit tauschen.
    Wenn eine Wartung seitens des Herstellers/Lieferanten auf Grund des Alters eingestellt wird, darf es nicht automatisch dazu führen, dass die alte Software dann nicht mehr funktioniert.

    Wenn ich mir vorstelle, WindowsXP hätte mit der Einstellung von Softwareupdates im Frühjahr 2015 auch gleichzeitig den Betrieb eingestellt......

    Ich denke, sowas kann man durchaus als Erpressung und "unlauteren" Wettbewerb bezeichnen.
    Wenn die Software nun nicht mehr läuft und maßgeblich für den Betrieb erforderlich ist (Zeiterfassung ist wohl schon wichtig) würde ich bei weiterer Weigerung des Softwarehauses zur Ausstellung einer Lizenz tatsächlich gerichtliche Schritte auslösen.
    Ins besonders, wie schon gesagt, eine einstweilige Verfügung, die den Weiterbetrieb erst mal ermöglicht.
    Auch würde ich die anfallenden Kosten der ggf. anderweitigen Erfassung der Zeiten, ggf. Ersatzbeschaffung eines neuen eigentlich unnötigen Systems, usw. festhalten um ggf. zusätzlich Schadenersatz einzufordern.
    Dienstleistungen? Die gibt es hier: http://www.fuerchau.de
    Das Excel-AddIn: https://www.ftsolutions.de/index.php/downloads
    BI? Da war doch noch was: http://www.ftsolutions.de

  3. #3
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    M.E, darf die gekaufte SW nicht einfach auslaufen!
    Solange sie auf der selben AS400 betrieben wird muß sie auch laufen, dafür wurde Sie gekauft.
    Ohne Wartungsvertrag kann sie nicht auf einer anderen AS400 betrieben werden
    und auch nicht auf die neuste Version upgaten
    aber gekauft ist gekauft, alles andere wäre geleast!

    Ok, bin kein Jurist.
    Aber so handhaben wir das mit unsern Produkten

    Gekauft wird Version x für Maschine y
    Neue Maschine: nur mit Wartungsvertrag (neue Lizenzkeys sind dann kostenlos)
    Neue Version: nur mit Wartungsvertrag (neue Versionen sind bei uns dann kostenlos)
    Support gegen Aufwand

    Robi
    Das Notwendige steht über dem technisch machbaren.
    (klingt komisch, funktioniert aber!)

  4. #4
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    ... ohne dass ich mich für juristisch sachkundig halte: natürlich gibt es befristete Software Lizenzen, es gibt sie auch im Abo, letzteres auch im Rahmen eines "Wartungsvertrages". Abgrenzungen zwischen den einzelnen Varianten ergeben sich aus dem Kaufvertrag, dem Wartungsvertrag und den Lizenzbedingungen, wenn es keine schriftliche Unterlagen gibt, dürfte es schwierig sein nachzuweisen, dass es sich seinerzeit um den Kauf einer unbefristeten Lizenz gehandelt hat.

    Auf einem anderen Blatt steht für mich, dass ich weitere Geschäftsbeziehungen auch davon abhängig machen würde, wie der Lieferant sich jetzt verhält...

    D*B

    PS: ... wenn ich schreibe, dass ich wegen der Reaktion auf mein Problem (Software geht ohne Vorankündigung von heute auf morgen nicht mehr) mit dem Lieferanten XYZ nicht zufrieden bin und mir einen anderen suchen möchte und dafür Empfehlungen haben will, dann wäre das nicht angreifbar und jeder wüsste, was gemeint ist.
    AS400 Freeware
    http://www.bender-dv.de
    Mit embedded SQL in RPG auf Datenbanken von ADABAS bis XBASE zugreifen
    http://sourceforge.net/projects/appserver4rpg/

  5. #5
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    Zitat Zitat von KingofKning Beitrag anzeigen
    Wobei ich mir da immer die Frage stelle, ob man nicht auch Roß und Reiter nennen sollte.
    Wie die anderen juristischen Ratschläge in diesem Thread ist auch dies grenzwertig... Lob über eine Firma öffentlich äussern geht immer. Kritik ist schwer, denn die könnten dann zurück schiessen. Würde ich nicht so einfach machen.

    Das gilt auch für die sonstigen Mutmassungen. Wir wissen nicht, was Jojo's Firma für vertragliche Feinheiten mit dem Software-Hersteller bezüglich Lizenz, Wartung und Dauerhaftigkeit vereinbart hat - daher können wir tagelang rätseln, aber nicht wirklich helfen
    IBM Champion 2022, 2023, 2024, 2025
    Common Europe Advisory Council / Hall of Fame
    http://pub400.com
    visit www.POWERbunker.com for bespoke IBM i hosting

  6. #6
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    Wenn es z.B. Software von Kaba Benzing ist, braucht man die Software nicht, da man die Zeiten auch per FTP downloaden kann.

    @holger
    Es ärgert mich aber schon das Firmen mit ihren krummen Touren durchkommen, nur weil man Angst hat die Firmen zu bennen mit denen man Ärger hat.

    Hätte ich das eine oder andere vorher gewußt würde mancher Lieferant nicht mein Lieferant geworden sein. Unabhängig davon das Fehler immer passieren.

    Schönes aktuelles Beispiel: Die deutsche Telekom verkauft mir nur dann ein weiteres Telefon für ca. 150€ wenn ich gleichzeitig für meine beiden Telefonanlagen ein Softwareupdate in Höhe von 2.000€ kaufe.
    Notwendig ist die Software nicht, aber halt Firmenphilosophie. Und das trotz Wartungsvertrag.

    Wie sagt man doch in Köln so schön: Wer et hät jedonn! Wer et hät jewoss !

    GG

  7. #7
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    Kündigung 2012, Ablauf 2015 sind immerhin 3 Jahre.
    Hier kann durchaus ein Hardwarewechsel die Ursache des Problems sein.
    Aber trotzdem, auch wenn ein Vertrag direkt nicht mehr vorliegt heißt das nicht dass es keinen gibt.
    Ich hatte erst vor kurzem den Fall dass ich für etwas bezahlen musste obwohl ich keinen Nutzen mehr davon habe (klar, der umgedrehte Fall).
    Der geschlossene Vertrag lag mir nach der Unterschrift nicht mehr vor. Mündlich hatte ich vereinbart, dass keine automatische Verlängerung gewünscht wird. Dies wurde auch mündlich bestätigt.
    Dies war ggf. auch der Grund, warum mir der Vertrag nicht noch mal in Kopie zurückgeschickt wurde.
    Nach 3 Jahre erhielt ich nun die Rechnung über weitere 3 Jahre.
    Klar war ich verduzt, da ich das nicht erwartet hatte und erhob Einspruch.
    Dieser wurde mit dem Hinweis auf den Vertrag zurückgewiesen, den ich auf Anforderung nun auch bekam. Dort stand dann im "Kleingedruckten":
    - Automatische Verlängerung um 3 Jahre wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird (hatte ich ja mündlich ausgeschlossen).
    - Mündliche Absprachen zu diesem Vertrag sind ungültig (und da haben wir den Grund).

    Man lernt halt nie aus und zahlt nun 3 Jahre (1x-Zahlung) für etwas das man nicht mehr verwendet. Gekündigt habe ich natürlich sofort, diese wurde auch bestätigt (legte ich wert drauf).

    Lange Rede, kurzer Sinn:
    Beim Kauf wurde ein Vertrag geschlossen, mit der Wartung ebenso.
    Für beides muss ein Stück Papier, o.ä., mindestens beim Lieferanten vorliegen.
    Manchmal steht sowas auch schwach leserlich auf der Rückseite der Rechnung (Stichwort AGB's).

    Was das Nutzungsrecht angeht gibt es auch tatsächlich hier Begrenzungen.
    Beispiel Microsoft-Partnerschaft:
    Hier können kleine Unternehmen für wenig Geld (unter 1000 Euro) bis zu 10 Lizenzen von Office, Windows-Server, Exchance-Server, VisualStudio Pro, u.v.m. erhalten und in diesem Rahmen nutzen, zzgl. Updates und Upgrades (neue Versionen).
    Wenn man sich das mal zusammenrechnet spart man ganz nett.
    Aber:
    Erlischt die Partnerschaft (vergessen zu verlängern), erlischt auch das gesamte Nutzungsrecht.
    Dienstleistungen? Die gibt es hier: http://www.fuerchau.de
    Das Excel-AddIn: https://www.ftsolutions.de/index.php/downloads
    BI? Da war doch noch was: http://www.ftsolutions.de

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