Kündigung 2012, Ablauf 2015 sind immerhin 3 Jahre.
Hier kann durchaus ein Hardwarewechsel die Ursache des Problems sein.
Aber trotzdem, auch wenn ein Vertrag direkt nicht mehr vorliegt heißt das nicht dass es keinen gibt.
Ich hatte erst vor kurzem den Fall dass ich für etwas bezahlen musste obwohl ich keinen Nutzen mehr davon habe (klar, der umgedrehte Fall).
Der geschlossene Vertrag lag mir nach der Unterschrift nicht mehr vor. Mündlich hatte ich vereinbart, dass keine automatische Verlängerung gewünscht wird. Dies wurde auch mündlich bestätigt.
Dies war ggf. auch der Grund, warum mir der Vertrag nicht noch mal in Kopie zurückgeschickt wurde.
Nach 3 Jahre erhielt ich nun die Rechnung über weitere 3 Jahre.
Klar war ich verduzt, da ich das nicht erwartet hatte und erhob Einspruch.
Dieser wurde mit dem Hinweis auf den Vertrag zurückgewiesen, den ich auf Anforderung nun auch bekam. Dort stand dann im "Kleingedruckten":
- Automatische Verlängerung um 3 Jahre wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird (hatte ich ja mündlich ausgeschlossen).
- Mündliche Absprachen zu diesem Vertrag sind ungültig (und da haben wir den Grund).

Man lernt halt nie aus und zahlt nun 3 Jahre (1x-Zahlung) für etwas das man nicht mehr verwendet. Gekündigt habe ich natürlich sofort, diese wurde auch bestätigt (legte ich wert drauf).

Lange Rede, kurzer Sinn:
Beim Kauf wurde ein Vertrag geschlossen, mit der Wartung ebenso.
Für beides muss ein Stück Papier, o.ä., mindestens beim Lieferanten vorliegen.
Manchmal steht sowas auch schwach leserlich auf der Rückseite der Rechnung (Stichwort AGB's).

Was das Nutzungsrecht angeht gibt es auch tatsächlich hier Begrenzungen.
Beispiel Microsoft-Partnerschaft:
Hier können kleine Unternehmen für wenig Geld (unter 1000 Euro) bis zu 10 Lizenzen von Office, Windows-Server, Exchance-Server, VisualStudio Pro, u.v.m. erhalten und in diesem Rahmen nutzen, zzgl. Updates und Upgrades (neue Versionen).
Wenn man sich das mal zusammenrechnet spart man ganz nett.
Aber:
Erlischt die Partnerschaft (vergessen zu verlängern), erlischt auch das gesamte Nutzungsrecht.