Bzgl. der Mails scheinst du tatsächlich Recht zu haben:
http://www.heise.de/resale/artikel/D...r-1727580.html
Mal wieder typisch deutsch.

Hier was zur Archivierung:
http://www.computerwoche.de/a/7-myth...ierung,2363061

Der folgende Betrag ist hierzu sehr interessant, da er auf den Konflikt eingeht.
http://www.mailstore.com/de/whitepap...eutschland.pdf

"Führende deutsche IT-Rechtler vertreten zudem die Auffassung, dass bei einer Interessenabwägung
zwischen dem Datenschutz des Arbeitnehmers (Art. 2 Abs. 1 GG15 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG16) und dem
Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes des Arbeitgebers (Art. 14 Abs. 1GG)17
letzterer obsiegt. Der Begriff der „Erforderlichkeit“ (§ 32 BDSG)18 spielt hierbei eine wichtige Rolle. Denn aufgrund der zahlreichen Gesetze und Vorschriften besteht eben nicht nur ein Interesse, sondern
geradezu die Pflicht zur Archivierung. Allerdings muss der Arbeitgeber unbedingt seiner
Informationspflicht über die E-Mail-Archivierung gemäß § 4 Abs. 3 BDSG19 nachkommen und alle
Mitarbeiter vor der Implementation einer entsprechenden Lösung informieren."