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Ich würde mal Vorschlagen als gegenprobe das Gutachten mit einer komplett anderen Software vergleichen zu lassen.
Wenn beim Vergleich von Äpfel mit Ziegelsteinen, immer noch eine 5%ige Übereinstimmung erscheint, ist der Fall für mich erledigt.
Ich hätte aber gemeint, dass die Erklärungen die du geschrieben hast, auch für Nicht-IT-Menschen gut nachvollziehbar sind.
Ich würde auch Deklarationen (von Variablen, Prozeduren & Co) aus dem Gutachten ausschließen lassen, da sie keine Aussage über die Programmlogik und das Business haben.
Wenn jemand ein Kunstwerk patentiert, kann ich ja auch nicht die Farben patentieren lassen.
Bei Gericht ist es genauso wie am Bazar, gesetzliche Bestimmungen sind nur da um das Eis zu brechen, alles andere ist Verhandlung und Argumentation.
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Müßt ihr die Scheinargumente vom Gutachter des Klägers einfach so hinnehmen?
Oder dürft ihr einen eigenen Gutachter nehmen der zu euren Gunsten untersucht?
Oder vielleicht erstmal abwarten wie das Gericht die Sache sieht...
Aber da wird sich euer Anwalt (ihr habt doch einen?) besser auskennen.
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Es wird neben mir auch ein eigener Gutachter beauftragt, wobei ich ja kein Gutachter bin.
Ja, die Verhandlung findet in Köln statt, wo ist das Problem?
Den Vergleichsvorschlag habe ich auch gemacht, das Problem hier aber ist, wie man in einschlägigen Justizfilmen ja immer wieder beobachtet, es hat mit der aktuell behandelten Sache nichts zu tun.
Man muss, wie Dieter schon geschrieben hat, leider genau nach dem Urheberrecht gehen.
https://www.uni-bremen.de/urheberrec...uterprogrammen
Auch in RPG gilt eben:
"Die Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze, sind ausdrücklich nicht urheberrechtlich geschützt."
Dies ist bei jeder gefunden identischen Quelle genau zu prüfen. Einfach nur pauschal 5% identischen Code zu verallgemeinern halte ich für unzulässig.
Der Kläger will seinen "Anspruch auf Vernichtung" der angeblichen Kopien wahrnehmen um der jungen Firma den Garaus zu machen.
https://www.prigge-recht.de/urheberr...und-quellcode/
"Ein Computerprogramm ist nicht nur im Ganzen geschützt, auch Teile sind schutzfähig, selbst wenn sie selbst nicht als Computerprogramm anzusehen ist. Damit ist die Übernahme von Quellcode aus anderen Programmen im Grundsatz problematisch. Fehlt eine Lizenz, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Auch wenn es im Internet zum guten Ton gehört, anderen Hilfestellung zu geben, kann die unreflektierte Übernahme später zu Problemen führen, beispielsweise wenn ein Unternehmen verkauft werden soll und eine due diligence durchzuführen ist."
Das Forum ist tot, es lebe das Forum!!!
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Das Problem ist das die Kölner leider durch große Unkenntnis im EDV-Bereich glänzen und meistens die Urteile von höheren Instanzen wieder aufgehoben werden.
Viel Glück wünsche ich euch.
GG 2551
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Ist das nicht in Hamburg so!?
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Bin Kölner und kenne mich im Ausland nicht aus ;-)
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 Zitat von Pikachu
Ist das nicht in Hamburg so!?
*auch* lieber Jürgen. Auch...
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 Zitat von KingofKning
Das Problem ist das die Kölner leider durch große Unkenntnis im EDV-Bereich glänzen und meistens die Urteile von höheren Instanzen wieder aufgehoben werden.
Viel Glück wünsche ich euch.
GG 2551
... klare Diagnose: zuviel Kölsch!
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Hallo Baldur,
ich habe am WE ein IBM RPG III Handbuch von der /38 gefunden.
Was wir alles lernen mussten :-)
Soll ich das am Montag mitbringen ?
Gruß
Michael
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Beim Coding wird ausschließich der Code-Free-Teil verwendet. F- und D-Bestimmungen finden weiterhin Anwendung.
Was das /38er Handbuch angeht, so denke ich, dass es von der verfügbaren PDF "Programmierhandbuch" nicht so abweichen wird. Wobei letzteres schon mehr "Free" hat.
Vielleicht noch mal zurück zum Thema:
Habt ihr vielleicht doch noch RPG-Schulungsunterlagen zur Dateiverarbeitung in Free und ohne SQL?
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