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Weil genau das eben auch verboten ist;-).
Die Nachweisbarkeit ist halt schwierig, sonst könnte man wahrsccheinlich alle chinesischen Hersteller verklagen.
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Was genau will verboten sein?
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Das ausschließliche Nutzungsrecht, das i.d.R. durch den Arbeitsvertrag festgelegt wird:
https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-un...regeln-4368114
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Aber Disassemblieren ist doch erlaubt!?
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Dafür musst du vorher ja eine Kopie machen, die schon nicht erlaubt ist.
Das Laden eines Programmes ist bereits eine Kopie vom externen Speicher in den Hauptspeicher.
Aber wie gesagt, das Problem dabei ist die Nachweisbakeit.
Hat in diesem Speicher schon mal jenes Programm gelegen?
Fragt der Professor seine Studenten vor einem menschlichen Skelett:
Ist dieses Skelett männlich oder eher weiblich?
....schweigen....
Ok, gabs an diesem Skelett eher weibliche oder männliche Geschlechtsteile?
....zögerlich: männlich?
Schmunzelnd: hm, ja, gelegentlich.
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Zumindest in Europa darf man ein selbst gekauftes Programm-Exemplar disassemblieren um zum Beispiel Fehler darin zu beheben.
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Stimmt, nach dem EuGH-Urteil scheint dies nun der Fall zu sein.
https://www.ferner-alsdorf.de/eugh-z...-von-software/
Da wir ja nun mal wissen, dass keine Software letztlich fehlerfrei ist, kann jeder kleinste Fehler da schon ausreichen. Das schließt dann wohl auch ein, wenn man die Quellen ebenso hat.
Ich habe 2 Anbieter, die mir für Frontends die Quellen gleich mitliefern, und ausschließlich für mich die Änderungen / Erweiterungen / Korrekturen erlauben. Ich darf dies allerdings wiederum nicht an Dritte weiter verkaufen sondern nur innerhalb meiner eigenen Anwendung verwenden.
Dies passt auch zum Urteil.
Deshalb gibts ja auch bei Java/Net o.ä. sog. "Obfuscatoren", wie den Dotfuscator, der alle Wörter wie Variablen und Funktionsnamen durch Einzelbuchstaben ersetzt, a - z, a0 - z9, usw..
Aus z.B.
KalkulierePreis(Menge, Preis) { return Menge * Preis;}
wird dann
a(a, b) {return a*b;}
Je Scope (Objekt, Klasse, Funktion, Block) kann weitestgehend immer bei a angefangen werden.
Damit werden Re/Disassemblierungen nur schwer lesbar.
Selbst für Web und JScript oder Phyton gibts sowas, um eben die Wiederverwendung, zumindest erheblich, zu erschweren. Ausschließlich öffentliche Funktionen (Public) sind davon verschont.
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„Gmäeß eneir Sutide eneir elgnihcesn Uvinisterät ist es nchit witihcg, in wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, das ezniige, was wcthiig ist, ist, dass der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion snid. Der Rset knan ein ttoaelr Bsinöldn sien, tedztorm knan man ihn onhe Pemoblre lseen. Das ist so, wiel wir nciht jeedn Bstachuebn enzelin leesn, snderon das Wrot als gseatems.“
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