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  1. #1
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    Vergleichbarkeit von RPG-Code

    Hallo liebe Gemeinde,
    ich habe her ein kleines Problem mit großen Auswirkungen:
    Ein Altprogrammierer mit klassischem Knowhow zu RPG und Free hat seinen Arbeitgeber vor einiger Zeit verlassen und mit Kollegen eine eigene Firma gegründet.
    Er hat für seinen alten Arbeitgeber die komplette Software entwickelt und nun für seine neue Firma eine neue Software geschrieben.
    Sein alter Arbeitgeber hat ihn nun verklagt, dass er die, von ihm entwickelten, Quellen mitgenommen hätte, also kopiert, und nur mit ein paar Änderungen weiter verwendet.
    Das neue Programmpaket hat aber komplett andere Dateistrukturen und andere Funktionen.
    Per Gerichtsbeschluss wurden die Quellen gesichert und mit dem Ursprungssystem verglichen. Dabei wird eine interessante Vergleichsmethode verwendet:
    Alle Quellen werden mit Namen und Inhalt in eine gemeinsame Tabelle übertragen, anschließend wird jede Zeilen mit allen anderen Zeilen verglichen, wobei Leerzeichen, Sonderzeichen, Satzzeichen o.ä. eliminiert werden.
    Anschließend gibt's ein Ergebnis, wie viele Codezeilen hinereinander in verschiedenen Quellen identisch sind.
    Grundaussage hier: wenn mindestens 5 Zeilen hintereinander identisch sind und dies mindestens 5% des Codes eines Programmes ausmacht, gilt es als kopiert und modifiziert.
    Schwerer Tobak!
    Hierzu muss man auch wissen, dass generell keine Copy-Anweisungen verwendet werden und sich somit Code zwangsläufig in vielen Quellen wiederholt.

    Bei meiner Analsyse habe ich halt festgestellt, dass es sich bei diesen 5% um die klassischen Standards in der RPG-Welt hanndelt.
    Man muss nun auch noch bedenken, dass beide Pakete aus derselben Hand stammen. Es sind noch nicht mal mehrere Programmierer beteilgt.
    Frage nun an euch, die tollen RPG'ler:

    Könnt ihr mir Green-Screenschots der Auszüge ein paar eurer Programme senden mit folgenden Beispielen:
    - Deklaration der API's QSNDDTAQ, QRCVDTAQ (Nicht Free)
    - Verfahren der Dateiverarbeitung mit Setll/Reade in einer Schleife (Free)
    Denn dies sind halt genau die Routinen die hier als identischer Code ausgewiesen werden.

    Wenn möglich mit Angabe der Firma, die diese Programme nutzt.
    Ich weiß zwar nicht, ob wir es brauchen werden, aber es wäre schön, sowas in der Hinterhand zu haben.

    Besonders schön wäre es, wenn irgend jemand RPG-Schulungsunterlagen hat, in denen vergleichbare Beispiele aufgezeigt werden, die ja dann auch häufig als Templates verwendung finden.
    Da ich nie eine RPG-Schulung genossen habe, habe ich auch keine Unterlagen.

    Ich bedanke mich bei Allen schon mal im Voraus.
    Dienstleistungen? Die gibt es hier: http://www.fuerchau.de
    Das Excel-AddIn: https://www.ftsolutions.de/index.php/downloads
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  2. #2
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    Du hast sicherlich auch schon die Beispiel-Codes im Internet gefunden.
    Hier ein paar Beispiele:

    https://www.scottklement.com/rpg/socktut/jobname.html
    https://wiki.midrange.com/index.php/...eue_(QSNDDTAQ)

    Gerade die API Deklarationen kopiert sich doch jeder irgendwo aus dem Internet und experimentiert nicht lange selbst herum.

    Als Trainer in der Academy musste ich auch immer prüfen ob Schüler den Code von anderen kopiert haben.
    Sowas ist normal mit einem einfachen Blick schnell erkennbar.

    Wenn das alles ist, was hier als "Beweis" geführt wird, wäre das für mich ein glatter Freispruch.

  3. #3
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    Der Gutachter vergleicht identischen Code, der mindesten 5 Zeilen lang ist.
    Ein "PR" mit 4 Parametern ist 5 Zeilen lang.
    Das Identische ist, dass dieselben Namen verwendet werden.
    Der Link zu der Ursprungskopie ist leider nicht mehr zu finden und wahrscheinlich tot.

    Weiterer identischer Code ist das Lese-Verfahren:

    1 setll (key) filename;
    2 dou %eof(filename) = *on;
    3 reade (key) filename;
    4 if %eof(filename);
    5 leave;
    6 endif;

    :
    enddo;
    Du siehst, worauf es hinausläuft.
    Daher meine Anfrage: Wer hat diesen oder nahezu identischen Code in seiner Software verwendet?
    Ich kann verstehen, wenn sich niemand dazu äußert, denn es könnte eine Urheberrechtklage kommen vom Erfinder, der diese Routine das 1. Mal geschrieben hat.
    Da diese aber inzwischen Allgemeinwissen ist, und ggf. so oder ähnlich in Lehrmaterial auftaucht, sollte das keine Urheberrechverletzung mehr darstellen sondern ist Allgemeinwissen der Dateiverarbeitung in RPG.

    Selbst wenn ich prozedural denke, komme ich zu vielen Statements die sich ständig wiederholen:

    1 dcl-proc RechneProzent export;
    2 dcl-pi *n dec(11:2);
    3 P1 dec(11:2) const;
    4 P2 dec(11:2) const;
    5 end-pi;
    6 dcl-s value dec(11:2) inz;
    7 eval(h) P1 * (P2 / 100);
    8 return value;
    9 end-proc;
    Somit kann ich dann Mehrwertsteuer oder Zu-Abschläge oder eben alles berechnen, was mit Prozentrechnung zu tun hat.
    Wehe nun, irgendwer kopiert nun meinen Code, den ich mir gerade ausgedacht habe.
    Ich glaube aber fest daran, dass in Abermillionen von Programmen bestimmt irgendwer auf dieselbe Idee gekommen ist.

    Der Gutachter hat hier ein automatisiertes Vergleichsverfahren sich bauen lassen oder selber entwickelt, nicht nachvollziehbar ist, ob nicht dieses Programm schon Urheberrecht verletzt;-) wenn er es nicht vom Urheber gekauft hat.

    - Alle Quellen werden in eine Tabelle mit Quellenname, Zeilennummer und Text zusammengefasst.
    - Die Textzeile wurde bearbeitet: entfernen aller Leerzeichen, Punktuationen und Sonderzeichen.
    - Jede bearbeitete Textzeile wurde nach identischen Textzeilen gesucht (group by?)
    - Identische Gruppen von mindestens 5 Zeilen wurden extrahiert.
    Somit hatte mein 2 unabhängige Quellen, die partiell identischen Code enthalten.
    Zum Beweis wird ein Addin zu Notepad++ herangezogen, dass 2 Textdateien vergleicht und identische, gelöschte und hinzugefügte Zeilen markiert.
    Hierbei ist auffällig, dass 2 API-Deklarationen und SETLL/DoKonstrukte identsich sind.
    (Der Programmierer benutzt generell keine Copy-Anweisungen um seine Programme besser zu verstehen!)
    Damit kommt der Gutachter nun auf Anteile zwischen 5 und 20%, bezogen auf die angebliche Kopie der Quelle.
    Vernachlässigt werden dabei
    - Die Anzahl Zeilen der Quellen, da die angeblichen Kopien im Schnitt nur 20-25% Zeilen enthalten als das ermittelte Original, also erhebliche weniger Zeilen aufweisen.
    - Die Prozentzahl sich auch auf die Originalquelle beziehen sollte, da ja das Orignal kopiert sein soll. Somit reduziert sich der %Anteil im Schnitt schon auf 1-5%!
    - Die Aufgabe eines Programmes in desem Vergleich keine Rolle spielte, also ein Anzeigeprogramm mit einem Druckprogramm verglichen sein könnte.
    - Die Sprache RPG (ILE ist ja nicht die tatsächliche Erweiterung) nicht berücksichtigt wurde um typische Verarbeitungsschritte auszuschließen.
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  4. #4
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    Hier gibt's noch mehr EXTPGM QRCVDTAQ und EXTPGM QSNDDTAQ im WWW ...

    QRCVDTAQ | QSNDDTAQ

    Aber ob das die notwendige Schöpfungshöhe aufweist ???

    Und immerhin sind QRCVDTAQ und QSNDDTAQ ja APIs von IBM...

    Ob man die überhaupt als PR mit EXTPGM und Name 10A / Bibliothek 10A / Länge 5P / Daten 32767A (*VARLEN) benützen darf !?

    Kennt dieser Gutachter schon ILE RPG von IBM?

    Ist da vielleicht auch die ganz geheime sagenumwobene QCMDEXC API von IBM als PR mit EXTPGM und CMD 32702A (*VARLEN) und CMDLEN 15P5 mit drin?

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fuerchau Beitrag anzeigen
    Grundaussage hier: wenn mindestens 5 Zeilen hintereinander identisch sind und dies mindestens 5% des Codes eines Programmes ausmacht, gilt es als kopiert und modifiziert.
    ... ohne Jurist zu sein (die Frage gehört eher in ein Jura Forum)
    @5% Quorum:
    Urheberrechtsverletzung liegt bereits vor, wenn ein relevantes Teil abgeschrieben ist - ansonsten könnte man das ja durch hinzuschwafeln weiterer Programmteile "heilen".
    @5 Zeilen Snippets: §69 a Satz 3 des Urheberrechtsgesetzes lautet:
    "Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden."

    heißt: wenn die gefundenen Sequenzen in obigem Sinne geschützt sind, liegt eine Verletzung bereits vor, wenn eine einzige Übereinstimmung gefunden wird. Wenn nicht, dann darf das zu jedem beliebigen Prozentsatz gefunden werden.

    D*B
    AS400 Freeware
    http://www.bender-dv.de
    Mit embedded SQL in RPG auf Datenbanken von ADABAS bis XBASE zugreifen
    http://sourceforge.net/projects/appserver4rpg/

  6. #6
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    Und die angegebenen 5% basieren auf Grundwissen der DV.
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  7. #7
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    Vom wem ist dieser Gutachter? Vom Gericht? Vom Kläger? Oder vom Beklagten?

  8. #8
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    Vom Kläger, ein "IT-Sachverständigenbüro", der nachweislich die IBM i nicht kennt, da er nicht weiß, dass die IBM i in jedem Programm-Objekt die Quelle vermerkt, was nur bei SQL nicht klappt. SQL wird aber nicht verwendet.
    Der Gutachter hat ein 1. Gutachten erstellt ind musste auf Fragen des Gerichts ein Nachtragsgutachten erstellen. Dieses Nachtragsgutachten verwendet allerdings dieselben Argumente wie vorher und stellt Vergleiche an, die ausschließlich API-Deklarationen und do-Schleifen als Kopien entdeckt.
    Was soll man davon halten? Vor allem, wie überzeugt man das Gericht, das dies keine schützenswerte Codeteile sind? Und des weiteren, wie sieht die Sachlage aus, dass in beiden Fällen der Urheber immer noch derselbe ist?
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  9. #9
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    Hallo *all,
    wenn man einen Programmierer der jahrzehntelange Praxis hat bittet ein Programm zu schreiben wird er das ja vermutlich in seinem Stil machen.
    Sprich Variablen, Prozedurnamen etc. haben immer das selbe Schema.
    Wenn man dann noch Programme nachschreibt die man mal selber entwickelt hat ist es logisch das der Aufbau eine hohe Ähnlichkeit zum Original hat.
    Er hat ja vielleicht die Sourcen gelöscht aber nicht sein Gedächnis...

    Aber da bei Gericht kein Sachverstand zu erwarten ist, und Gutachter keine geschützter Bezeichnung ist und auch keinerlei Sachverstand voraussetzt außer gute Beziehung zum Gericht denke ich das ihr da schlechte Karten habt. Hoffe für euch das es nicht in Köln verhandelt wird.....

    GG 2552

  10. #10
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    Ich würde mal Vorschlagen als gegenprobe das Gutachten mit einer komplett anderen Software vergleichen zu lassen.
    Wenn beim Vergleich von Äpfel mit Ziegelsteinen, immer noch eine 5%ige Übereinstimmung erscheint, ist der Fall für mich erledigt.
    Ich hätte aber gemeint, dass die Erklärungen die du geschrieben hast, auch für Nicht-IT-Menschen gut nachvollziehbar sind.
    Ich würde auch Deklarationen (von Variablen, Prozeduren & Co) aus dem Gutachten ausschließen lassen, da sie keine Aussage über die Programmlogik und das Business haben.
    Wenn jemand ein Kunstwerk patentiert, kann ich ja auch nicht die Farben patentieren lassen.
    Bei Gericht ist es genauso wie am Bazar, gesetzliche Bestimmungen sind nur da um das Eis zu brechen, alles andere ist Verhandlung und Argumentation.

  11. #11
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    Müßt ihr die Scheinargumente vom Gutachter des Klägers einfach so hinnehmen?

    Oder dürft ihr einen eigenen Gutachter nehmen der zu euren Gunsten untersucht?

    Oder vielleicht erstmal abwarten wie das Gericht die Sache sieht...

    Aber da wird sich euer Anwalt (ihr habt doch einen?) besser auskennen.

  12. #12
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    Es wird neben mir auch ein eigener Gutachter beauftragt, wobei ich ja kein Gutachter bin.
    Ja, die Verhandlung findet in Köln statt, wo ist das Problem?
    Den Vergleichsvorschlag habe ich auch gemacht, das Problem hier aber ist, wie man in einschlägigen Justizfilmen ja immer wieder beobachtet, es hat mit der aktuell behandelten Sache nichts zu tun.
    Man muss, wie Dieter schon geschrieben hat, leider genau nach dem Urheberrecht gehen.

    https://www.uni-bremen.de/urheberrec...uterprogrammen

    Auch in RPG gilt eben:

    "Die Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze, sind ausdrücklich nicht urheberrechtlich geschützt."

    Dies ist bei jeder gefunden identischen Quelle genau zu prüfen. Einfach nur pauschal 5% identischen Code zu verallgemeinern halte ich für unzulässig.
    Der Kläger will seinen "Anspruch auf Vernichtung" der angeblichen Kopien wahrnehmen um der jungen Firma den Garaus zu machen.

    https://www.prigge-recht.de/urheberr...und-quellcode/

    "Ein Computerprogramm ist nicht nur im Ganzen geschützt, auch Teile sind schutzfähig, selbst wenn sie selbst nicht als Computerprogramm anzusehen ist. Damit ist die Übernahme von Quellcode aus anderen Programmen im Grundsatz problematisch. Fehlt eine Lizenz, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Auch wenn es im Internet zum guten Ton gehört, anderen Hilfestellung zu geben, kann die unreflektierte Übernahme später zu Problemen führen, beispielsweise wenn ein Unternehmen verkauft werden soll und eine due diligence durchzuführen ist."

    Das Forum ist tot, es lebe das Forum!!!
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