Ich habe gehört, dass der Gutachter des Klägers für ein bisschen Codevergleich (ca. 160 Programme) und 80 Seiten Ergebns mit vielen Listen um die 18T€ bekommen haben soll.
Der eigene, neue, Gutachter hat mit dem Lesen des Vorgangs erst begonnen, nachdem der Vorschuss auf dem Konto war. Blöd war, dass die Überweisung am Donnerstag, es war schließlich Feiertag, nicht ausgeführt wurde.
Ich weiß ja, dass (Banken-)Computer gerne am Wochenende die virtuellen Füße hochlegen, aber auch an Feiertagen?
Das Vergleichsverfahren, dass im Gutachten beschrieben wurde, hätte jeder Programmieranfänger auch mit RPG oder sogar native mit SQL lösen können, was dann urheberrechltlich keine Kopie wäre, da ein Ergebnis nicht geschützt ist sondern nur der Weg dahin.