Hallo Birgitta,

Einen Feldüberlauf zu programmieren kann sehr wohl gewollt sein, es kommt auf die Art der Anwendung an. Natürlich darf so etwas z.B. nicht in der Finanzbuchhaltung vorkommen.

Im techn. Bereich kann es durchaus Bereiche geben, wo dieses gewollt ist. Bevor man dann zu so was unsaubere Programmierung, Mauschelei bzw. Pfusch sagen würde, sollte man doch ein bißchen vorsichtiger sein, vor allem dann, wenn man keine Ahnung hat, um was es sich handelt.

Ludger