Das der Durchsuchungsbefehl dann fast zur Standardausrüstung gehört, erklärt sich ja von selbst.

Und: "Geistiges Eigentum geht vor Schutz der Privatsphäre".

Übrigens:
Ist die Kopie eines Musikstücks auf einen MP3-Player zur Verwendung ausserhalb der eigenen vier Wände dann schon strafbar ?
Wenn ich eine Party zu Hause feiere, die Nachbarschaft beschalle (mit oder ohne Absicht) und sogar noch Gäste einlade, ist dann schon eine GEMA-Gebühr fällig ?
Wenn ich in einer U-Bahn mit einem MP3-Player erwischt werde, und nicht direkt nachweisen kann, dass die gerade gehörten Musikstücke auch wirklich per Internet mit entrichteter Gebühr geladen wurde, lande ich dann vor dem Kadi ?
Ach ja, und ist nach dem Download auf den PC, das Kopieren auf den MP3-Player nicht schon eine strafbare Handlung ?