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Rechtliche Frage: Darf der Download von gekaufter Software ablaufen?
Hallo,
ich habe eine theoretische Frage zum Thema Software-Downloads: Heutzutage werden nur noch selten CDs oder DVDs mit Programmen verkauft. Man lädt sie in der Regel direkt aus dem Internet herunter. Gibt es eine Regelung, wie lange gekaufte Software zum Download bereit stehen muss oder wie oft man sie herunterladen darf? Intuitiv würde ich sagen, solange der Anbieter "online" ist, muss er den Download weiterhin anbieten, aber ist das tatsächlich der Fall?
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Nur so lange die Software noch aktiv verkauft und gewartet wird.
Ansonsten liegt es an dir, entsprechende Sicherungen vorzunehmen.
Schwieriger wird es mit Updates.
Wenn man sich diese nicht speichern kann, da u.U. automatische Updates gemacht wurden, hast du trotz lokaler Speicherung ein Problem.
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
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Deswegen sind die IBM-Verträge ja so das Du nicht der Eigentümer der Ware bist. Du bekommst nur das zeitliche Recht es zu benutzen.
Daher darfst Du ja das OS400 strenggenommen auch nicht wieterverkaufen.
GG 4155
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In diesen Kaufverträgen steht auch viel falsches...
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Zitat von Pikachu
In diesen Kaufverträgen steht auch viel falsches...
In der Regel kauft man ja keine Software, sondern ein Nutzungsrecht (mit mehr oder weniger vielen Einschränkungen).
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Nutzungsrecht gekauft, bezahlt und erhalten, der Kaufvertrag ist also von beiden Seiten erfüllt. Aber keine Software dazu bekommen? Was kann man dann damit machen? Man kauft also wohl doch besser eine Einzelkopie der Software, mit der Möglichkeit, diese zu nutzen...
Zitat von holgerscherer
In der Regel kauft man ja keine Software, sondern ein Nutzungsrecht (mit mehr oder weniger vielen Einschränkungen).
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Was i.d.R. durch einen Downloadlink, der nicht ewig gültig sein muss, ermöglicht wird.
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