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Zitat von Fuerchau
Wer unberechtigt Lizenzen verwendet macht sich nun mal strafbar, aber wo kein Kläger ...
Das ist genau das Problem. Ich denke nicht, dass IBM ein Interesse daran hat, Privatpersonen zu verfolgen, die mit einem alten OS an nicht mehr unterstützter Hardware basteln.
Etwas ganz anderes ist es aber, mit einem solchen System Geld zu verdienen, z.B. als Entwickler. In dem Fall entgeht IBM tatsächlich Geld, da dieser sonst gezwungen wäre, ein neues System mit Lizenz zu kaufen, was bei einem Privatanwender in der Regel nicht der Fall ist.
Am Besten wäre es, wenn IBM, ähnlich wie DEC/Compaq/HP mit den PDP-*-OSen und OpenVMS, einen nichtkommerziellen Einsatz erlauben würde (das gleiche Problem gibt es im Mainframebereich ja auch, mit dem Unterschied, dass dort z.B. MVS 3.8J frei verfügbar ist).
Gruß
Philipp Brenner
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Zitat von Philipp Brenner
Am Besten wäre es, wenn IBM, ähnlich wie DEC/Compaq/HP mit den PDP-*-OSen und OpenVMS, einen nichtkommerziellen Einsatz erlauben würde (das gleiche Problem gibt es im Mainframebereich ja auch, mit dem Unterschied, dass dort z.B. MVS 3.8J frei verfügbar ist).
IBM ist ja nicht mal in der Lage, den Unis ein paar (nicht mehr ganz aktuelle) iSeries zu schenken, damit sich Studenten mal mit gescheiten Systemen befassen können. Also gehe ich davon aus, dass IBM es nicht gebacken kriegt, für nichtkommerzielle User eine Privat-Lizenz anzubieten. Dafür sind die zu unflexibel.
Ach ja: und wenn Du die P03 noch loswerden willst, meld Dich mal direkt bei mir :-)
-h
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Zitat von holgerscherer
IBM ist ja nicht mal in der Lage, den Unis ein paar (nicht mehr ganz aktuelle) iSeries zu schenken, damit sich Studenten mal mit gescheiten Systemen befassen können. Also gehe ich davon aus, dass IBM es nicht gebacken kriegt, für nichtkommerzielle User eine Privat-Lizenz anzubieten. Dafür sind die zu unflexibel.
Ach ja: und wenn Du die P03 noch loswerden willst, meld Dich mal direkt bei mir :-)
-h
In einem Punkt gebe ich dir Recht Holger, IBM kennt absolut keine Privatanwender ,jedesmal wenn ich mit IBM telefoniert habe und nach der Frage der Verwendung Privatanwender gesagt habe hersche totenstille in der Leitung Privatanwender sind eine Absolute Obtionität.
Und es scheint der Geist des Lieber Wegwerfenz als Kostenlos nutzen lassen die Vorherschaft zu haben.
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Mit dem Privat wird es in Zukunft auch nicht mehr so einfach sein !
Es wird schließlich ernsthaft über eine Gesetzvorlage nachgedacht, die private Sicherungskopie von CD's, DVD's oder ähnlichen Materialien unter Strafe zu stellen.
Will heißen, dass demnächst die Kripo unangemeldet vor der Tür steht und sämtliche CD's + DVD's, die keine Originale sind mitnimmt und Strafanzeige stellt.
Wo sind wir denn nun eigentlich ?
IBM hat nun mal das geistige Eigentum an den alten OS'n, und leider (eigentlich Gott sei Dank), gibt die Abwärtskompatibilität neuer Releases die Möglichkeit, neue Software (mit Einschränkungen) auf alter Hard- und Softwarebasis zu entwickeln und trotzdem auf neuer Hard- und Software einzusetzen.
Ich möchte mal den sehen, der eine Anwendung aus Windows3.1-Zeiten noch auf WindowsXP zum laufen bringt. Ausser absolut simplen Command-Zeilen-Programmen funktioniert da nämlich so gut wie nix mehr.
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Hallo!
Zitat von Fuerchau
Will heißen, dass demnächst die Kripo unangemeldet vor der Tür steht und sämtliche CD's + DVD's, die keine Originale sind mitnimmt und Strafanzeige stellt.
...
Naja, für so eine Durchsuchung braucht's schon noch einen Hausdurchsuchungsbefehl. Aber wer weiß, wie lang noch?
Aber der Schutz der Privatsphäre war ja eigentlich der Grundgedanke der Pauschalabgabe auf Tonträger und andere Leer-Medien. Vielleicht ist diese Privatsphäre heute nicht mehr so wichtig wie früher!?
Viele Grüße
Jürgen
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Das der Durchsuchungsbefehl dann fast zur Standardausrüstung gehört, erklärt sich ja von selbst.
Und: "Geistiges Eigentum geht vor Schutz der Privatsphäre".
Übrigens:
Ist die Kopie eines Musikstücks auf einen MP3-Player zur Verwendung ausserhalb der eigenen vier Wände dann schon strafbar ?
Wenn ich eine Party zu Hause feiere, die Nachbarschaft beschalle (mit oder ohne Absicht) und sogar noch Gäste einlade, ist dann schon eine GEMA-Gebühr fällig ?
Wenn ich in einer U-Bahn mit einem MP3-Player erwischt werde, und nicht direkt nachweisen kann, dass die gerade gehörten Musikstücke auch wirklich per Internet mit entrichteter Gebühr geladen wurde, lande ich dann vor dem Kadi ?
Ach ja, und ist nach dem Download auf den PC, das Kopieren auf den MP3-Player nicht schon eine strafbare Handlung ?
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Hallo!
Das erinnert mich irgendwie an diese Kuriosen Gesetze.
Gruß
Jürgen
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Zitat von Pikachu
Deim 3ten Gesetz für Frauen habe ich aufgehört zu lesen , diese Gesetze sind Menschenverachtend bei den Amis wundert das nicht wirklich
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