Vom Kläger, ein "IT-Sachverständigenbüro", der nachweislich die IBM i nicht kennt, da er nicht weiß, dass die IBM i in jedem Programm-Objekt die Quelle vermerkt, was nur bei SQL nicht klappt. SQL wird aber nicht verwendet.
Der Gutachter hat ein 1. Gutachten erstellt ind musste auf Fragen des Gerichts ein Nachtragsgutachten erstellen. Dieses Nachtragsgutachten verwendet allerdings dieselben Argumente wie vorher und stellt Vergleiche an, die ausschließlich API-Deklarationen und do-Schleifen als Kopien entdeckt.
Was soll man davon halten? Vor allem, wie überzeugt man das Gericht, das dies keine schützenswerte Codeteile sind? Und des weiteren, wie sieht die Sachlage aus, dass in beiden Fällen der Urheber immer noch derselbe ist?