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Zitat von Fuerchau
Birgitta, ich habe dir eine Nachricht zukommen lassen.
Wohin hast Du die Nachricht geschickt? Ich habe bis dato nichts bekommen.
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Zitat von Fuerchau
Der Programmierer hat, leider, die Ursprungsquellen kopiert und bei sich gespeichert, da ihm Manipulation der Quellen vorgeworfen wurden um für später gewappnet zu sein. Die Kopie hat er auch gleich noch 3 Mal in 3 Libs gemacht.
... da macht es kaum noch Sinn, Geld in Gutachten zu stecken. Wenn das "Original" auf derselben Maschine zu finden ist, wo die Kopie mit CC...CC...B/A gemacht wurde.
Das gilt sogar für Freelancer, die Beispiele zum kopieren mitbringen und auf Kundenmaschinen verwenden. Sobald man das bei einem Kunden eingebaut hat, der per Vertrag das Copyright verlangt, darf man das selber woanders nicht mehr hin kopieren. Ich weiß schon, warum ich etliche meiner Komponenten Open Source gemacht habe und die Copyright Paragraphen in mir vorgelegten Verträgen mit "gilt nicht für Opensource Komponenten und Beispiele in Kursen" ergänzt habe. Haben Kunden oft nicht akzeptieren wollen, dann habe ich angeboten entsprechende Komponenten für sie neu zu schreiben, gegen eine geringe Gebühr, versteht sich...
D*B
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Wer hat das Urheberrecht an »setll/reade/dow/…/reade/enddo« und »setgt/readpe/dow/…/readpe/enddo« in RPG und darf diese als einziger nutzen?
Wer hat das Urheberrecht an den APIs QRCVDTAQ und QSNDDTAQ in RPG und darf diese als einziger nutzen?
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Die Frage lautet:
Wer hat den diesbezüglichen Code genau so mit der identischen Namensgebung geschrieben?
Wer hat "setll/reade/dow/…/reade/enddo« und »setgt/readpe/dow/…/readpe/enddo«" mit genau derselben Datei, denselben Schlüsseln und denselben Namen das erste mal geschrieben?
Darin liegt dann das Urheberrecht.
Wobei aber auch, was den Schutz angeht, die Interoperabilität (Schnittstelle) nicht schützenswert ist.
Allerdings sagt der Hersteller der zugekauften Fremdsoftware, dass es sich bei den genannten Dateien eben nicht um eine offizielle Schnittstelle handelt.
Hier besteht also die Gefahr, das die Ausarbeitung des Befüllens der Nichtschnittstelle schützenswert wäre und somit in der neuen Firma nicht verwendet werden darf.
Der Hersteller hätte also u.U. eine Schnittstelle zur Übernahme von Auftragsdaten anbieten müssen.
Ganz schön bescheuert.
Es kennen bestimmt viele das Infor-XPPS-Paket (R&H, Brain).
Ich habe da bereits 1999/2000 Auftragserstellung generiert und die sog. AFP-Dateien so befüllt, wie es das Paket erwartet. Dasselbe habe ich dann nochmal 2019/2020 mit dem Import von EDIFACT-Dateien wiederholt.
Auch kann ich mir vorstellen, dass dies von vielen anderen ebenso gemacht wurde.
Dabei handelt es sich nicht um eine schützenswerte Schnittstelle sondern eigentlich um das verbotene "Reverse Engineering".
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... wer Software Quellen von seiner Firma oder seinem Auftraggeber mitnimmt, steht bereits auf dünnem Eis. Löscht er diese nicht spätestens, wenn er weg ist, schmilzt das Eis bereits. Ist derjenige auch noch so dusselig und kopiert das dann in seine Nachfolgeprogramme ist dem kaum noch zu helfen Und wenn ich mir die beiden Prototypen von QRCVDTAQ und QSNDDTAQ mit verschiedenen Namenskonventionen und unterschiedlichen Namen für das selbe Feld (exemplarisch: PR_DQName <> ParDataQ) ansehe, dann sieht ein Blinder, dass das schnöde kopiert wurde und wenn das noch vielfach gefunden wird, dann wird jeder ernstzunehmende Gutachter nicht daran vorbeikommen, das festzustellen.
D*B
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@D*B
Darf ich das für meine Analyse verwenden?
"Und wenn ich mir die beiden Prototypen von QRCVDTAQ und QSNDDTAQ mit verschiedenen Namenskonventionen und unterschiedlichen Namen für das selbe Feld (exemplarisch: PR_DQName <> ParDataQ) ansehe, dann sieht ein Blinder, dass das schnöde kopiert wurde und wenn das noch vielfach gefunden wird, dann wird jeder ernstzunehmende Gutachter nicht daran vorbeikommen, das festzustellen."
Nur das mit dem Finden gestaltet sich als schwierig.
GGf. kann mal jemand mit ChatGPT-Erfahrung dieses Muster irgendwo finden.
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Also ist ParDataQ noch frei?
Oder gehört das auch schon jemandem?
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Aus meiner Warte: Ja Witzbold, für die andere Schreibweise such ich den Urheber ja gerade noch.
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habe nur noch IBM S/36 Schulungsunterlagen RPGII Grundlagen aus 1988 mit Lösungsbeispielen
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Danke, aber da gabs ja noch nicht mal das einfache Free;-).
Um dem ganzen Stress nun weitgehend aus dem Weg zu gehen, sucht der Beklagte nun eine Softwarelösung die nichts mehr mit RPG zu tun hat und somit ggf. auch nicht mehr auf der IBM i.
Zumal der Kläger auch nach diesem, ggf. verlorenen Prozess, sich durchaus neue Klagen überlegen kann, da er einfach das Ziel hat dem Beklagten den Garaus zu machen, koste es was es wolle. Denn durch die Klagen entstehen ja auch auf der Gegenseite z.T. horrende Kosten die langfristig nicht zu stemmen sind.
Da kann man mal sehen, dass Recht auch nur der bekommt, der es sich leisten kann.
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