Die Frage lautet:
Wer hat den diesbezüglichen Code genau so mit der identischen Namensgebung geschrieben?
Wer hat "setll/reade/dow/…/reade/enddo« und »setgt/readpe/dow/…/readpe/enddo«" mit genau derselben Datei, denselben Schlüsseln und denselben Namen das erste mal geschrieben?

Darin liegt dann das Urheberrecht.
Wobei aber auch, was den Schutz angeht, die Interoperabilität (Schnittstelle) nicht schützenswert ist.

Allerdings sagt der Hersteller der zugekauften Fremdsoftware, dass es sich bei den genannten Dateien eben nicht um eine offizielle Schnittstelle handelt.
Hier besteht also die Gefahr, das die Ausarbeitung des Befüllens der Nichtschnittstelle schützenswert wäre und somit in der neuen Firma nicht verwendet werden darf.
Der Hersteller hätte also u.U. eine Schnittstelle zur Übernahme von Auftragsdaten anbieten müssen.

Ganz schön bescheuert.

Es kennen bestimmt viele das Infor-XPPS-Paket (R&H, Brain).
Ich habe da bereits 1999/2000 Auftragserstellung generiert und die sog. AFP-Dateien so befüllt, wie es das Paket erwartet. Dasselbe habe ich dann nochmal 2019/2020 mit dem Import von EDIFACT-Dateien wiederholt.
Auch kann ich mir vorstellen, dass dies von vielen anderen ebenso gemacht wurde.
Dabei handelt es sich nicht um eine schützenswerte Schnittstelle sondern eigentlich um das verbotene "Reverse Engineering".