Urheberrechtsverletzung besteht dann, wenn ich Texte verwende, nicht wenn ich sie nur lese.
Sonst könnte man ja keine Texte in Form von Büchern verkaufen, wobei ich mir mit dem Kauf das Leserecht erwerbe.
Darf ich dann ein Buch auch verleihen? Im Privatumfeld auf jeden Fall, nicht jedoch gewerblich.
Darf ich meine selbst geschriebenen Programmquellen mitnahme?
Ich denke schon, da ich sie ja nicht verwenden will, sondern nur die Erfahrung daraus.

Da es auf Nicht-AS/400-Systemen nur schwer nachweisbar ist, in welchen Objekten welche Quellen verwendet wurden, geht der Gutachter halt davon aus, dass dies auf der IBM ebenso nicht nachweisbar ist. Schließlich kann man z.B. mit Java oder Net aus dem Zwischencode respektable Quellen wieder herstellen.
Ich hatte ja als Nicht-Gutachter jedoch diesen Beweis angetreten. DSPOBJD ist das schon sehr hilfreich.
Da ich allerdings kein eingetragener Gutachter oder registrierter IT-Sachverständiger bin, das kostet viel Geld und jahrelange Ausbildung, sondern nur ein Entwickler mit einer Menge Erfahrung, wurden meine Aussagen als nicht sachgemäß abgewiesen.

Man könnte das als glatten Angriff auf meine Glaubwürdigkeit nehmen und eine Verleumdungsklage anstrengen. Ich glaube in dieser Community bekäme ich eine Menge Zeugen;-).