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 Zitat von Pikachu
Darf man die APIs QSNDDTAQ und QRCVDTAQ jetzt noch benutzen oder wurde das verboten?
In dem Fall ging es ja nicht mal um die APIs an sich, sondern es wurde bemängelt, dass die Prototypen geklaut seinen. Das schlimme daran war, dass die Prototypen in jedem Program, in dem die APIs aufgerufen wurden hardcodiert waren (und nicht in einer Copy-Strecke) In den C-Bestimmungen wurde nichts bekrittelt.
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Nun ja, da die alte und die neue Firma das selbe Buchhaltungssystem betreiben, war auch bei der Schnittstellenbefüllung große Teile des Codes identisch.
Das passiert halt, wenn man die Feldnamen einer Tabelle alphabetisch sortiert befüllt, und vor allem jedes einzelne Feld, das nicht gebraucht wurde, ebenso mit dem Default gefüllt wurde.
Das alleine waren schon über 250 Zeilen identischer Code.
Es wurde je ein Verfahren angewendet, dass bei mindestens 5 aufeinanderfolgenden identischen Zeilen ein Treffer gelandet wurde und dass von einer Quelle mindestens 5% des Codes scheinbar kopiert wurde.
Dabei werden alle Leer- und Sonderzeichen, Punkte, Kommata usw. entfernt und dann der Code verglichen.
Hinzu kommt, das man sich die Original-Bibliotheken auf das System geladen hatte und diese in den Vergleich eingeflossen sind, obwohl diese überhaupt nicht verwendet wurden. Es sind auch keine Objekte aus den Quellen erstellt worden.
Da sich der Gutachter damit nicht auskannte und behauptet hatte, dass der Bezug Objekt zu Quelle aus der IBM auch nicht herauszubekommen sei, was ja, wie wir alle wissen, gelogen ist, führt halt zum falschen Ergebnis.
Somit ergab es aber über 90% identischen Code!
Tatsache ist halt:
Der oder die Richter haben keine Ahnung was die Prüfmöglichkeiten angeht. Der Gutachter und die Rechtsanwälte der Gegenseite sind anerkannte Gutachter und Anwälte für IT-Recht in Deutschland und werden mit ihren Aussagen absolut nicht in Frage gestellt.
Bei 1000 Seiten Anklageschrift liest sich das auch wiklich keiner mehr richtig durch.
Ich kann nur jedem Wünschen, nicht in eine solche Falle zu laufen.
Also: Vorsicht beim Arbeitgeberwechsel, wenn der nicht einvernehmlich war.
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Welche Quellen wurden da jetzt miteinander verglichen?
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Die originalen Quellen des früheren Arbeitgebers mit den von dort kopierten, aber nicht verwendeten Quellen beim Beklagten, sowie die neuen Quellen die mit dem alten Arbeitgeber nichts zu tun haben.
Also die bloße Existenz der Kopien als Quelle reicht dem Gutachter als Beweis, dass diese in den neuen Quellen verwendet wurden und somit das Urheberrecht verletzt ist. Wobei letzteres in dem Gutachten nicht nachgewiesen wurde. Aber die 90% Treffer nach obigen Verfahren sind als Beweis akzeptiert.
Nun hat der Programmierer beim Aufspielen der Quellen auf dem neuen System mehrere Versuche benötigt und daher 3 Libs mit den identischen Quellen gehabt.
Daraus hat der Gutachter auch ein 3-Generationen-Prinzip der Quellen hergeleitet und begründet, was allerdings, wie bei AS/400-Jüngern fast üblich, eher selten angewendet wird.
Ein paar Seiten später war er sich aber nicht mehr sicher und hat geschrieben, dass u.U. keine 3 Generationen vorliegen.
Somit begründet sich auch die 90%-Quote aus den 3-fachen Quellen zu den 1-fachen eigenen Quellen.
I.W. wurden also die Originale mit den 3 Kopien verglichen.
Wenn ich nun als Author 3 identische Bücher in mein Regal stelle und selber eins schreibe, mache ich mich urheberrechtlich strafbar, da ich ja 3 identische Originale ebenso im Schrank stehen habe?
Eine seltsame Rechtsauffassung.
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Wie wird normalerweise nachgewiesen welche Teile in ein Programm tatsächlich mit einfließen?
Untersuchen das sonst auch nur ahnungslose Gutachter und gegnerische Rechtsanwälte?
Oder geht’s um das Urheberrecht an den originalen Quellen weil sie hier (vielleicht) ohne Erlaubnis vorhanden sind?
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Achso! Der Beklagte hat die originalen Quellen für den Kläger selbst geschrieben als er noch beim Kläger gearbeitet hatte!? Durfte er die originalen Quellen einfach so mitnehmen? Oder sind/waren diese originalen Quellen anderweitig verfügbar?
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Urheberrechtsverletzung besteht dann, wenn ich Texte verwende, nicht wenn ich sie nur lese.
Sonst könnte man ja keine Texte in Form von Büchern verkaufen, wobei ich mir mit dem Kauf das Leserecht erwerbe.
Darf ich dann ein Buch auch verleihen? Im Privatumfeld auf jeden Fall, nicht jedoch gewerblich.
Darf ich meine selbst geschriebenen Programmquellen mitnahme?
Ich denke schon, da ich sie ja nicht verwenden will, sondern nur die Erfahrung daraus.
Da es auf Nicht-AS/400-Systemen nur schwer nachweisbar ist, in welchen Objekten welche Quellen verwendet wurden, geht der Gutachter halt davon aus, dass dies auf der IBM ebenso nicht nachweisbar ist. Schließlich kann man z.B. mit Java oder Net aus dem Zwischencode respektable Quellen wieder herstellen.
Ich hatte ja als Nicht-Gutachter jedoch diesen Beweis angetreten. DSPOBJD ist das schon sehr hilfreich.
Da ich allerdings kein eingetragener Gutachter oder registrierter IT-Sachverständiger bin, das kostet viel Geld und jahrelange Ausbildung, sondern nur ein Entwickler mit einer Menge Erfahrung , wurden meine Aussagen als nicht sachgemäß abgewiesen.
Man könnte das als glatten Angriff auf meine Glaubwürdigkeit nehmen und eine Verleumdungsklage anstrengen. Ich glaube in dieser Community bekäme ich eine Menge Zeugen;-).
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 Zitat von Fuerchau
Darf ich meine selbst geschriebenen Programmquellen mitnahme?
Ich denke schon, da ich sie ja nicht verwenden will, sondern nur die Erfahrung daraus.
Hier liegt der Hase im Pfeffer!
Das ist nämlich normalerweise nicht erlaubt!
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